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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) läßt Klage der baskischen Partei Batasuna gegen die spanische Regierung zu:

Ein wichtiger Erfolg!

Uschi Grandel, 18. Dezember 2007

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am letzten Donnerstag, den 13.12.2007, die Klage der baskischen Partei Batasuna (Einheit) gegen die spanische Regierung zugelassen. Eine solche Zulassung ist eine erste wichtige Hürde, die nur etwa 1% der Klagen überwindet. Die baskische Partei, deren politisches Ziel ein unabhängiges Baskenland ist und die zum Spektrum der linken baskischen Unabhängigkeitsbewegung (Izquierda Aberzale) zählt, war 2003 von der spanischen Regierung verboten worden. In Frankreich ist die Partei legal.

Batasuna hat der spanischen Regierung vorgeworfen, mit dem Verbot ihrer Partei gegen drei Paragraphen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verstossen. Der Gerichtshof sah in zwei der drei Fälle genügend Substanz:

Artikel 10: das Recht auf freie Meinungsäußerung (akzeptiert)

Artikel 11: das Recht auf Vereinigungsfreiheit (akzeptiert)

Artikel 13: das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz (abgelehnt)

Batasuna klagt gegen das im Jahr 2002 erlassene Parteiengesetz (Ley de Partidos), das im spanischen Parlament mit überwältigender Mehrheit angenommen worden war. Kleinere linke Parteien aus Katalonien, Galizien und dem Baskenland stimmten gegen das Gesetz, in dem sie einen "Frontalangriff auf den Rechtstaat" sahen. Batasuna führt in ihrer Begründung für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus, das Gesetz sei speziell für das Verbot der "politischen Betätigung der baskischen Unabhängigkeitsbewegung" geschaffen worden. Es sei so "vage, unbestimmt und konfus" formuliert, um die "schnelle Auflösung" der betroffenen Parteien zu gewährleisten.

Die spanische Parteienverbotspraxis belegt diese Einschätzung. Das Parteiengesetz führte seit 2003 zu einer wahren Orgie an Verboten von Parteien und vor allem Wahllisten im Umfeld der linken baskischen Unabhängigkeitsbewegung:

Verbot von Batasuna im März 2003: das Verbot wurde in Windeseile durchgezogen, um einen Ausschluss bei den Kommunalwahlen, in denen Batasuna mit 15-20% der Stimmen rechnen konnte, zu erreichen.

Verbot der baskischen Bürgerliste (HZ, Herritarren Zerrenda): am 24. April 2004 gründete sich die Bügerliste, um an den Europawahlen 2004 teilzunehmen. Am 10. Mai 2004 reichte die Liste 49.000 Unterschriften ein und wurde offiziell zur Wahl zugelassen. Am 18. Mai beantragte die frischgebackene Regierung Zapatero, die erst seit April 2004 im Amt war, ein Eilverbotsverfahren mit der Begründung, 33 der 54 Kandidaten hätten eine Verbindung "zum Komplex Batasuna und/oder ETA, BNLM, Segi oder andere inzwischen verbotene Organisationen". Wie vage diese Anschuldigung war, kann man allein schon daraus ersehen, dass gegen keinen einzigen der Kandidaten irgendein laufendes oder früheres Verfahren anhängig war. Eine ausführliche Dokumentation zum HZ-Verbot findet sich auf der Webseite der baskischen Menschenrechtsorganisation Behatokia (Link zur Website, Stichwort: Herritarren Zerrenda, englisch) .

Verbot von fast 400 baskischen Wählerlisten, die für die Kommunal- und Regionalwahlen am 27. Mai 2007 eingereicht worden waren: Ralph Streck berichtet unter der Überschrift "Verbot baskischer Listen bestätigt" (Indymedia, 12.5.2007) :
... Getroffen hat es alle 246 Listen der Neugründung Abertzale Sozialistak (AS/Patriotische Sozialisten). Erstaunlicher ist noch die Rechtsauslegung der höchsten Richter im Fall der Traditionspartei Eusko Abertzale Ekintza (Baskisch-Patriotische Aktion/EAE-ANV).

133 ihrer Listen wurden verbannt, dass sind mehr als die Hälfte und betrifft etwa 85 % der Wähler. Das bedeutet, dass die fast 80 Jahre alte Partei in einigen Gemeinden gewählt werden kann, während sie in den Nachbargemeinden verboten ist. So wird EAE-ANV in den Gemeinderat von Iruña (Pamplona) einziehen, nicht aber in das Regionalparlament der Provinz Navarra nebenan. In einigen Hochburgen der linken Unabhängigkeitsbewegung wird die ultrarechte spanische Volkspartei (PP) regieren, wenn sie die Hürde von fünf Prozent nimmt, weil dort alle anderen Listen ausgeschlossen sind und außer der PP sonst niemand antritt. ...

Es fällt auf, dass kein Gericht irgend etwas an den Kriterien rüttelte, welche die sozialistische Regierung für die Verbotsanträge aufstellte. Es reichten drei Personen auf einer Liste, die schon früher einmal legal für Batasuna oder einen Vorgänger kandidiert hatten, um sie auszuschließen. Es ist sogar noch gravierender, denn es reichten Teilnehmer auf Listen, die schon früher ausgeschlossen wurden, weil sich darauf Batasuna-Kandidaten befanden. Es war also möglich Listen auszuschließen, obwohl darauf tatsächlich keine Ex-Kandidaten von Batasuna oder ihrer Vorgänger waren.

Damit wird Kandidaten, denen nie zivile Rechte abgesprochen wurden, faktisch das fundamentale Recht abgesprochen, sich zur Wahl zu stellen. In kleinen Gemeinden ist es zum Teil unmöglich Kandidaten zu finden, die nicht schon bei irgend einer Wahl einmal auf einer Liste kandidierten, die später illegalisiert wurden oder nach dem Ende der Franco-Diktatur schon einmal für die linke Unabhängigkeitsbewegung angetreten sind. ..."

Der Klage von Batasuna vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben sich deshalb auch weitere Parteien und Wählerlisten, wie Herri Batasuna und HZ, die ebenfalls verboten wurden, angeschlossen.

"Ein klares politisches Interesse" hinter den Parteiverboten

Der Rechtsanwalt Jone Goirizelaia, der die klagenden Parteien vertritt, hält die positive Entscheidung des Gerichts für einen "signifikanten Schritt". Er sieht "hinter all den Verboten von politischen Parteien wenig rechtliche Basis, dafür klare politische Interessen". (GARA, 15.12.2007, es)

Diese politischen Interessen verfolgt die spanische Regierung nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einfach weiter. Nur drei Tage nach der Annahme der Klage meldet sich die grösste spanische Zeitung, El País, die der regierenden PSOE nahesteht und deren Meldungen und Kommentare meist die Grundlage der europaweiten Presseagenturmeldungen bilden, mit einem Kommentar zu Wort. Was scheren Bedenken um die Verletzung von Grundrechten! In Spanien stehen im Frühjahr 2008 Wahlen an, mit einem totalen Verbot wird nun als nächstes die alte baskische Traditionspartei Eusko Abertzale Ekintza (Baskisch-Patriotische Aktion/EAE-ANV) bedroht.

Dazu stellt El País die EAE-ANV bereits im Titel ihres Kommentars in eine Reihe mit ETA und Batasuna und droht unverhohlen (El País, 16.12.2007, spanisch): :
ETA, Batasuna, ANV - die erneuten Drohungen der Bande (gemeint ist die jüngste Erklärung der ETA) werden die Zukunft ihres politischen Arms beeinflussen (gemeint ist hier die EAE-ANV).

Im verbissenen Kampf gegen die baskische Unabhängigkeitsbewegung beschränkt sich die spanische Regierung nicht auf die Kriminalisierung und das Verbot politischer Parteien. Soziale Initiativen, Zeitungen und Kneipen sind ebenso vom Verbot bedroht.

"... Heute Samstag werden in Bilbao Zehntausende Menschen gegen das Vorgehen demonstrieren und sie haben noch einen weiteren Grund erhalten. In einem kurzen Schreiben teilte der Nationale Gerichtshof am Donnerstag den Journalisten der vorläufig verbotenen baskische Tageszeitung Egunkaria mit, dass ein Hauptverfahren gegen sie eröffnet wird. Ist es schon demokratischer Wahnsinn, dass erst vier Jahre nach einer Zeitungsschließung die gerichtliche Prüfung eingeleitet wird, so kann das fundamentale Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit noch weiter verstümmelt werden. Das Sondergericht eröffnet das Verfahren, obwohl sogar die Staatsanwaltschaft die Einstellung beantragte. Für die Vorwürfe, die Zeitung sei der Untergrundorganisation ETA untergeordnet gäbe es keine Beweise. ... "
schreibt Ralph Streck in dem oben bereits zitierten Artikel vom Mai 2007. Im Massenprozess gegen 52 führende Mitglieder solcher sozialer Initiativen und Zeitungen verkündete das spanische Sondergericht am 19.12.2007 das Urteil: 525 Jahre Haft gegen 47 Angeklagte in einem Prozess, der politische Gesinnung, nicht konkrete Taten verurteilte.

Parallel dazu gibt es das ernste Thema der willkürlichen Verhaftungen unter Anti-Terror-Sondergesetzen und Vorwürfe gegen die spanische Polizei, Aussagen durch Folter zu erpressen. Amnesty International und auch der UN Beauftragte für Menschenrechte fordern seit langem wenigstens eine Videoüberwachung der Verhöre, die bis zu fünf Tage incommunicado, d.h. unter völliger Kontaktsperre zur Aussenwelt durchgeführt werden können.

Eliminierung eines politisch unliebsamen Gegners
durch Kriminalisierung

Die Kriminalisierung bedeutender Teile der Gesellschaft war auch im Nordirlandkonflikt der 70er und 80er Jahre die Politik der britischen Regierung. Gewalt und Unterdrückung im Innern sollte die Proteste unterbinden und die IRA isolieren. Gleichzeitig wurde jeder politische Charakter des Konflikts geleugnet, um nach aussen die repressiven Maßnahmen als legitime Kriminalitätsbekämpfung zu rechtfertigen. Im Ergebnis scheiterte die britische Regierung mit dieser Politik kläglich. Anstatt die IRA zu vernichten, stärkte sie die irisch-republikanische Bewegung und ihr Ansehen in der Bevölkerung. Die Lösung des Konflikts war nur durch Beteiligung aller Konfliktpartner möglich. Kriminalisierung und Ausgrenzung haben diesen Prozess nur verlängert. Die spanische Regierung sollte daraus ihre Lehren ziehen.

Der irische Vermittler im spanisch-baskischen Konflikt Alec Reid bescheinigt der baskischen Unabhängigkeitsbewegung im Übrigen eine sehr demokratische Position. In einem Interview mit GARA nach der Verhaftung der Führung von Batasuna wegen einer angeblichen illegalen Parteisitzung im Oktober 2007 sagt er (GARA, 7.Oktober 2007, deutsche Übersetzung) :
"Die baskische Unabhängigkeitsbewegung sagt, dass Verhandlungen der einzige Weg seien. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass - meiner Meinung nach - die baskische Unabhängigkeitsbewegung eine sehr demokratische Haltung in diesem Konfliktlösungsprozess einnimmt. Und dies schließt ETA ein. Weil ihre Position ist, dass ein Abkommen zwischen allen am Konflikt Beteiligten erreicht werden muss und dass ein Abkommen auch die Rechte der hier lebenden spanischen Bevölkerung einschließen muss ..."

Im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sollte Spanien keine neuen Verbotsverfahren einleiten, die Massenprozesse einstellen und die Führung von Batasuna aus der Haft entlassen.


Links zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:

13/12/2007
The Court has declared partly admissible the applications Batasuna and Herri Batasuna v. Spain

>>>> Admissibility decision in the case Batasuna and Herri Batasuna v. Spain (französisch) <<<<

>>>> Etxeberria and Others v. Spain (französisch) <<<<

>>>> and Herritarren Zerrenda v. Spain (französisch) <<<<

The Court’s admissibility decisions in no way prejudge the examination of the cases on the merits.


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