Montag, 19 November 2001

PRESSEERKLÄRUNG

DER RECHTSANWÄLTE MADDEN & FINUCANE

Für zulässig erklärte heute Richter Kerr die von den Eltern einer Holy Cross Schülerin eingereichte Klage gegen Polizei und Nordirlandminister,  ihre Kinder nicht geschützt zu haben. Den klagenden Eltern wurde vom Gericht Anonymität zugesichert. Anonymität war beantragt worden, um das Leben der Eltern wie auch das der Kinder zu schützen. 

Polizei und Nordirlandministerium haben nun drei Wochen, um ihre Verteidigung gegen die Klage der Eltern einzureichen. Der Fall wird dann vom Gericht auf Vollständigkeit der Eingaben überprüft und verhandelt.

Der Rechtsanwalt der Eltern sagte:

"Wir hoffen, dass dieser Fall so schnell als möglich zur Verhandlung kommt, damit die Kinder nicht länger diese entsetzliche Behandlung erdulden müssen. Das schönste Weihnachtsgeschenk für diese Kinder wäre es, so wie alle anderen Kinder in Nordirland zur Schule gehen zu dürfen."