Winfried Nachtwei
Mitglied des Deutschen Bundestages
Verteidigungsausschuß

Winfried Nachtwei, MdB Deutscher Bundestag 11011 Berlin

Botschafter des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland
S.E. Sir Paul Lever
Wilhelmstr. 70
10117 Berlin

Berlin/Münster, 4.7.2002

Sehr geehrter Herr Botschafter,

gestatten Sie, dass ich mich als Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages und als Abgeordneter des Wahlkreises Münster an Sie wende.

Von Menschenrechtsgruppen wurde ich über den Fall des Peter McBride informiert, der am 4. September 1992 von zwei britischen Soldaten während einer Patrouille in Belfast erschossen worden war.

Die beiden Soldaten wurden 1995 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im September 1998 wurden sie aus der Haft entlassen. Nach Beschluss des Armeerates von November 1998 konnten die beiden Soldaten wieder in ihrem Regiment, den Scots Guards, Dienst tun. Das Regiment ist in Münster-Gievenbeck stationiert.

Rechtssysteme sind von Land zu Land unterschiedlich. Zugleich verbindet die Staaten insbesondere der Europäischen Union und der NATO ein gemeinsames Verständnis von Werten und Rechtsnormen.

Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, Ihnen mein völliges Unverständnis darüber mitzuteilen, dass zwei rechtskräftig verurteilte Mörder in der britischen Armee Dienst tun und in der Bundesrepublik stationiert sind.

Dies widerspricht nicht nur auffällig der üblichen Norm, dass Soldaten schon bei Haftstrafen aus der Armee entlassen werden. Es widerspricht insbesondere einem Verständnis von rechtsstaatlichem Militär, auf das sich alle Armeen im Rahmen von NATO und VN-Friedensmissionen verpflichtet haben. Es beschädigt den Anspruch einer verbündeten Armee, die Instrument und Förderin des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols sein soll und will.

Für die Hinterbliebenen des ermordeten Peter McBride muss dies wie eine Art nachträglicher Freispruch erscheinen.

Ich teile die einstimmig vom irischen Parlament beschlossene und von amnesty international unterstützte Forderung, die beiden Soldaten aus der britischen Armee zu entlassen.

In diesem Sinne habe ich mich auch an das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung gewandt.

Mit vorzüglicher Hochachtung