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>> Junge Welt, 23. Mai 2009

Verbotsurteil gekippt

Spanien: Internationalistische Initiative darf zu EU-Wahlen kandidieren. Rückschlag für Repressionskurs der PSOE-Regierung in Madrid

Von Ingo Niebel

Am Donnerstag abend, kurz vor Mitternacht, kassierte das spanische Verfassungsgericht zum ersten Mal ein Verbotsurteil, das vom Obersten Gericht auf der Basis des umstrittenen Parteiengesetzes ergangen war. Spaniens höchste Richter erklärten die »Internationalistische Initiative – Solidarität mit den Völkern« (II-SP) für legal und eröffneten ihr die Möglichkeit, wieder zur EU-Wahl anzutreten.

Das Urteil ist eine Niederlage für die Regierung des sozialdemokratischen Premiers José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE), die sich sehr vehement für das Verbot der II-SP eingesetzt hatte. Besonders hervor tat sich Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba, dessen Vorwürfe das Verfassungsgericht nun für null und nichtig erklärte. In der Urteilsbegründung ist die Rede von einer »unzureichenden Beweislage«, die »nicht die Opferung grundlegender Rechte der politischen Teilnahme in bezug auf Gleichheit und freie Verteidigung der eigenen Ideologie rechtfertigen kann«.

Das Innen- und Justizministerium sowie die Generalstaatsanwaltschaft hatten der II-SP vorgeworfen, eine Tarngruppe der baskischen Untergrundorganisation Euskadi Ta Askatasuna (ETA, Baskenland und Freiheit) und der verbotenen Linkspartei Batasuna (Einheit) zu sein. Das sollten Verbindungen und Äußerungen der Spitzenkandidaten Alfonso Sastre, Doris Benegas und Ángeles Maestro belegen. »Wir müssen noch einmal darauf bestehen, daß die ›abertzale (baskische) Linke‹ als ideologischer Ausdruck weder in unserem Gesetzbuch geächtet ist noch werden könnte«, erinnerte nun das Verfassungsgericht. Luis Ocampo, Sprecher der II-SP, zeigte sich »hoch befriedigt«, unterstrich aber auch, daß die Richter »nichts anderes gemacht haben, als ein offensichtliches Recht wiederherzustellen«.

Mit dem jüngsten Urteil wurde verhindert, daß erstmals nach Ende des Franco-Faschismus eine gesamtspanische Partei verboten wurde. Das Vorhaben der Madrider Regierung machte das Parteiengesetz, von dem bisher ausschließlich baskische Organisationen betroffen wurden, nun zu einem gesamtspanisches Thema. Neben vielen Persönlichkeiten, Gruppen und Organisationen, darunter die Kommunistische Partei der Völker Spaniens (PCPE), protestierte auch der ehemalige Generalkoordinator der Vereinigten Linken (IU), Julio Anguita, und unterstützte eine Unterschriftenkampagne gegen das II-SP-Verbot. Der Spitzenkandidat der IU, Willy Meyer, meinte hingegen noch zu Wochenbeginn, man müsse sowohl das Urteil des Obersten Gerichts wie auch das der Verfassungshüter respektieren. Das Verbot schlug auch international Wellen: Die lateinamerikanische Intellektuellenvereinigung »En Defensa de la Humanidad« zeigte sich mit ihrem Mitglied Sastre solidarisch.

Die II-SP benötigt nun 250000 Stimmen, um einen Sitz im Strasbourger Parlament zu erringen. 1987 trat die mittlerweile verbotene baskische Partei Herri Batasuna (Vereintes Volk) zum ersten und letzten Mal spanienweit bei einer EU-Wahl an. Sie erhielt damals 387000 Stimmen; 251000 kamen aus dem Baskenland. Am Freitag begann in Spanien offiziell der Wahlkampf.


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