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ETA vor UNO - was in den Nachrichten fehlt

Uschi Grandel, 22. Mai 2008

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Über 300 Meldungen stellt die Google News Suche (Deutschland) am Vormittag des 21. Mai 2008 zum Stichwort ETA zusammen, nur wenige Stunden nachdem die französische Polizei gemeinsam mit der spanischen paramilitärischen Guardia Civil vier führende ETA-Mitglieder in Frankreich verhaftete.

Keine einzige Meldung findet die Google News Suche (Deutschland) über Martin Scheinin, den finnischen UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Terrorismusabwehr, der am 14. Mai 2008 nach einem einwöchigen Spanienaufenthalt zum Thema "Menschenrechte und fundamentale Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus" mahnende Worte an die spanische Regierung richtete.

Spanische Regierung ignoriert Kritik von
UNO, Amnesty International und europäischen Rechtsanwälten

Das Google-Ranking "ETA vor UNO" spiegelt die Welt so wieder, wie die spanische Regierung sie zu sehen wünscht, zumindest was Informationen zum spanisch-französisch-baskischen Konflikt betrifft.

Von links nach rechts: (1) Massenprozess gegen Gestoras Pro Amnistía/Askatasuna (Bewegung pro Amnestie/Freiheit) vor dem Sondergericht Audiencia National; (2+3) 16.000 demonstrieren ihre Solidarität mit den Angeklagten am 17. Mai 2008 in Bilbao

Soll der Verband Europäische Demokratische Rechtsanwälte "die willkürliche und unzulässige Ausweitung des Konzepts des Terrorismus auf öffentliche und demokratische Aktivitäten" baskischer Organisationen verurteilen. Soll der UN-Sonderbeauftragte zum wiederholten Male die Prüfung der vielen Foltervorwürfe einfordern und Amnesty International vor dem Menschenrechtsausschuss der autonomen baskischen Regierung Folter durch die Guardia Civil als "nicht sehr ungewöhnlich" bezeichnen. Was scheren über 700 politische Gefangene, was scheren politische Aktivisten, die bis zu vier Jahre ohne Prozess in Untersuchungshaft sitzen. Was scheren die vielen Parteiverbote, die mittlerweile etwa 200.000 Menschen im Baskenland einer legalen politischen Vertretung berauben.

Die spanische Regierung leugnet den politischen Konflikt im Baskenland, leugnet staatliche Unterdrückungsmaßnahmen, benennt als ausschließliches Problem die ETA und verbietet sich jede Kritik von außen. Die überwiegende Mehrheit der Medien - auch der deutschen Auslandskorrespondenten - folgt ihr dabei unkritisch.

UN-Sonderbeauftragter sieht Gefahr in Ausweitung des Terrorismusbegriffs

Der UN-Sonderbeauftragte Scheinin fordert die spanische Regierung auf, ihre Strafgesetzgebung (Artikel 572-580) durch unabhängige Experten überprüfen zu lassen, weil sie die Möglichkeit bietet, den Terrorismusbegriff auf Handlungen auszuweiten, die nichts mit Terrorismus, also mit "Gewalt gegen große Teile der Bevölkerung" zu tun haben.

Scheinin kritisiert insbesondere die Automatismen, die sich aus der Klassifizierung einer Tat als terroristisch ergeben. Für unter Terrorismusverdacht Stehende ist "Incommunicado-Haft" erlaubt. Der oder die Inhaftierte ist bis zu fünf Tagen der Polizei - meist übernimmt die Guardia Civil - völlig schutzlos ausgeliefert, ohne Kontakt zur Außenwelt, ohne Anwalt oder Arzt eigenen Vertrauens. Fast alle Foltervorwürfe werden nach der Incommunicado-Haft erhoben. Amnesty International geht zwar nicht von systematischer Folter aus, bezeichnet Folter aber als "nicht sehr ungewöhnlich". Das Parlament der baskischen autonomen Gebiete (CAV), das drei der sieben baskischen Gebiete verwaltet, hat in einer Resolution am 15. Mai 2008 die indifferente Haltung der spanischen Regierung zu den Foltervorwürfen kritisiert. Diese wischt das Problem damit vom Tisch, dass Foltervorwürfe Lügen von ETA-Mitgliedern seien. Das baskische Parlament geht jedoch von über 7.000 Folterfällen in der Nach-Franco Zeit der letzten 30 Jahre aus. Die baskische Gefangenenhilfsorganisation Gestoras Pro Amnistía/Askatasuna (Bewegung pro Amnestie/Freiheit) schätzt, dass insgesamt 35.000 Menschen im Baskenland in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit dem Konflikt verhaftet wurden. Der kurze spanische Prozess der Kriminalisierung beinhaltet willkürliche Verhaftungen, Folter, erzwungene Unterschrift unter vorbereitete Aussagen, Sondergesetze und Massenverfahren vor dem staatlichen Sondergerichtshof.

Die Pro-Amnestie-Bewegung ist selbst Opfer staatlicher Verfolgung. Im Jahre 2001 wurde die Organisation verboten, vor dem Sondergerichtshof in Madrid findet derzeit ein Massenprozess gegen 27 ihrer Aktivisten statt.

"Folter und andere Formen der inhumanen oder degradierenden Behandlung"

Der Sonderbeauftragte der UN fordert dringend von Spanien eine explizite Bereitschaft zur Abschaffung der Folter. Vor dem geschichtlichen Hintergrund von "Folter und anderen Formen der inhumanen, grausamen oder degradierenden Behandlung unter der Franco-Diktatur", zeigt er sich besorgt darüber, dass Foltervorwürfe nicht schnell und unabhängig untersucht werden. Er fordert die Abschaffung der Incommunicado-Haft ( >>>> Bericht des UN-Sonderbeauftragten in englischer Sprache ).

Das Zusammenspiel von Incommunicado-Haft und Sondergericht zeigt auch der derzeit laufende Prozess gegen die Pro-Amnestie-Bewegung, der Fall 33/01.

Zeuge der Anklage erhebt Foltervorwurf gegen Polizei

Die 27 Männer und Frauen, die in Madrid vor Gericht stehen, sind seit Jahren - manche seit Jahrzehnten - in den Strukturen der baskischen Bewegung Gestoras Pro Amnistía/Askatasuna aktiv. Ihre Aktivitäten sind offen und demokratisch. Sie sind unbequem, weil sie sich gegen staatliche Unterdrückung und Willkür, gegen Folter, für die Solidarität mit den vielen politischen Gefangenen aus dem Baskenland, die auf Gefängnisse in ganz Spanien verteilt sind, richten. Sie rühren an ein spanisches Tabu, weil sie Selbstbestimmung für das Baskenland fordern.

Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre für jeden der Angeklagten "wegen Zugehörigkeit zu einer bewaffneten Organisation" - also angeblicher ETA Mitgliedschaft.

In der Anklageschrift findet sich kaum eine individuelle Straftat. Eine Farce nennen die Angeklagten das Verfahren, in dem aus ihrer Sicht das Urteil schon geschrieben ist.

Ein Beispiel für die schwammigen Vorwürfe bildet der fünfte Verhandlungstag, der 6. Mai 2008: die Anklage hat Vertreter der baskischen Polizei Ertzaintza geladen, die ein Video über Sachbeschädigung an Gerichtsgebäuden in den baskischen Autonomiegebieten zeigt. Keinem einzigen der Angeklagten wurde eine der gezeigten Sachbeschädigungen zur Last gelegt. Die Angeklagten treffe jedoch, so der Anklagevertreter, die moralische Verantwortung.

Am 28. April, dem zweiten Verhandlungstag, präsentiert die Anklage den Zeugen Jorge Olaiz. Dieser hatte im Jahre 2001 in Incommunicado-Haft eine Erklärung unterschrieben, einer der Angeklagten habe ihm einen Brief mit der Aufforderung der Kontaktaufnahme zu ETA übergeben. Vor dem Richter hatte er dann das Geständnis widerrufen und Foltervorwürfe gegen die Polizei erhoben. Resigniert sagt er nun aus, dass niemand ihn je zu den Foltervorwürfen befragt habe. Die verantwortlichen Polizisten der Guardia Civil wurden auch nicht weiter belangt. Zwei von ihnen erscheinen ebenfalls im Zeugenstand. Als sich einer verplappert und das Geständnis von Herrn Olaiz als "vorbereitete" Erklärung beschreibt, wird er von der Richterin unterbrochen, er habe sich wohl unklar ausgedrückt und möge das korrigieren. Den Foltervorwürfen des Zeugen schenkt das Gericht keine weitere Beachtung, da "sich für keinen der betroffenen Polizisten juristische Probleme wegen der damaligen Vernehmungen" ergeben hätten.

Europäische Demokratische Rechtsanwälte
protestieren gegen die "Verletzung fundamentaler Rechte"

Kein Justizskandal ist das, nur das übliche Verfahren vor dem Sondergerichtshof Audiencia National. Seine Auflösung fordert auch der Verband Europäische Demokratische Rechtsanwälte. Aus Deutschland gehört ihm der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) an.

Der Verband hat in einer Stellungnahme zum Prozess gegen Gestoras pro Amnistía in scharfer Form die Massenverfahren vor der Audiencia National kritisiert. Die Anwendung spezieller Sondergesetze durch den Sondergerichtshof "höhlt universelle Rechtsprinzipien, grundlegende und fundamentale Rechte von Verhafteten und Angeklagten aus". Der Verband erklärt deshalb:
  • Wir fordern die Auflösung aller Sondergerichte, wie der Audiencia National.
  • Wir weisen die willkürliche und unzulässige Ausweitung des Konzepts des Terrorismus auf öffentliche und demokratische Aktivitäten, die vom Recht auf Meinungsfreiheit und auf freie politische und soziale Betätigung geschützt sind, zurück.
>>>> Download der vollständigen Resolution in englischer Sprache
>>>> Webseite des Verbands Europäische Demokratische Rechtsanwälte

Den Konflikt lösen oder ihn eskalieren?

Selbst Befürworter der derzeitigen spanischen Politik, die dem Innenminister Rubalcaba glauben, dass er die ETA schon bald besiegt haben wird und dann alle Probleme gelöst seien, müssen sich fragen, wie denn eine Lösung des Konflikts in Sicht sein kann, wenn der spanische Staat immer mehr Menschen im Baskenland durch Willkür, Sondergesetze und staatliche Gewalt den politischen Handlungsspielraum entzieht.

Das Zusammenspiel von repressiver Politik, Polizei und Justiz hat einen Ausnahmezustand geschaffen, in dem immer mehr Organisationen als "terroristisch" verboten und ihre Aktivisten vor dem Sondergericht Audiencia National zu horrenden Haftstrafen verurteilt werden.

Grossdemonstration in Bilbao:
Euskal Herriak Askatasuna behar du!
Es reicht! Das Baskenland braucht Freiheit!

Seit Prozessbeginn am 21. April 2008 beteiligen sich im Baskenland Tausende an den vielfältigsten Solidaritätsaktionen mit den Angeklagten. Allein am Samstag, den 17. Mai strömten mehr als 16.000 Menschen zu einer Kundgebung in Bilbao, um unter dem Motto "Es reicht! Euskal Herria (das Baskenland) braucht Freiheit" gegen den Prozess 33/01 und die vielen anderen Unterdrückungsmaßnahmen zu protestieren und den Angeklagten ihre Solidarität zu zeigen.

Unter demselben Motto haben die baskischen Aktivisten der Pro-Amnestie-Bewegung eine Unterschriftensammlung gestartet, die auch über das Internet unterstützt werden kann:

Unterstützt das Manifest (hier eine gekürzte Version) durch Euere Unterschrift:

Euskal Herriak Askatasuna behar du!
Das Baskenland braucht Freiheit!

Angesichts des laufenden Verfahrens im Fall 33/01 gegen die baskische Pro-Amnestie-Bewegung stellen wir fest:

Kampagnen gegen Repression und der Schutz von Menschen, die repressiven Maßnahmen ausgesetzt sind, ist kein Verbrechen. Staatliche Gewalt und Verletzung von Menschenrechten sind ein Verbrechen.

Solidarität ist kein Verbrechen. Kriminalisierung und die Angriffe auf eine Bewegung, die Gefangene und die tausende Menschen unterstützt, die im Baskenland Repression erleiden, sind die wirklichen Verbrechen. …

Zu diesem Zeitpunkt, an dem die spanische Audiencia National uns ein Verfahren gegen die Pro-Amnestie-Bewegung vorgaukelt, fühlen auch wir uns vor Gericht gezerrt. Denn auch wir haben uns an vielen Solidaritätsaktionen beteiligt und standen gegen Unterdrückung und wir werden das auch in der Zukunft tun. …

Wir möchten unsere Solidarität mit der baskischen Pro-Amnestie-Bewegung und den 27 Aktivisten, die in Madrid vor Gericht stehen, ausdrücken, und ihnen unsere Unterstützung zusichern, damit sie die Arbeit fortsetzen können, die unserer Meinung nach absolut notwendig für das Baskenland ist.

>>>> Download der vollständigen deutschen Übersetzung
>>>> Unterschriftensammlung im Internet: ez da delitu (es ist kein Verbrechen)
(in baskischer, spanischer, englischer und französischer Sprache)

Literaturhinweis

Inaki Iriondo, Ramón Sola:
Das Baskenland – Wege zu einem gerechten Frieden.
Ein Gespräch mit Arnaldo Otegi.

Übersetzung aus dem Spanischen von Ralf Streck und Ingo Niebel.
Pahl-Rugenstein, Köln 2008, 260 Seiten, 22.90 Euro.


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